FAHREIGNUNGSSEMINAR FES
FES
Die verkehrspsychologische Maßnahme wird von einem Verkehrspsychologen durchgeführt.
Für Registrierung und Terminvereinbarungen bitten wir um einen Anruf oder eine E-Mail von Ihnen.
FeV § 42 Fahreignungsseminar
1. Das Fahreignungsseminar setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen. Diese Teile sollen durch den Austausch von Informationen zwischen den jeweiligen Seminarleitern aufeinander abgestimmt werden.
2. Der verkehrspädagogische Teil zielt darauf ab, Wissen über Risikoverhalten zu vermitteln, die Gefahrenerkennung zu verbessern, zur Selbstreflexion anzuregen und alternative Verhaltensweisen zu entwickeln. Er besteht aus zwei Modulen zu je 90 Minuten gemäß Anlage 16. Neben den dort aufgeführten Lehr- und Lernmethoden und Medien können auch solche Methoden und Medien verwendet werden, die den gleichen Lernerfolg sichern. Über die Eignung der Methoden und Medien entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde, die ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten einer geeigneten Stelle einholen kann. Der verkehrspädagogische Teil kann entweder als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.
3. Modul 1 des verkehrspädagogischen Teils umfasst folgende Einheiten:
Ein Überblick über das Seminar,
eine individuelle Darstellung der Fahrerkarriere und Sicherheitsverantwortung jedes Teilnehmers,
eine individuelle Betrachtung der Bedeutung der Mobilität für den Teilnehmer,
die Betrachtung der individuellen Mobilitätsbedeutung als Hausaufgabe,
eine Erklärung des Fahreignungsbewertungssystems,
tatbezogene Einheiten zu Verkehrsregeln und den Rechtsfolgen bei Verstößen mit Varianten wie Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt und Abbiegen, Überholen, Ladung, Telefonieren im Fahrzeug, Alkohol und andere berauschende Mittel, Straftaten,
eine Vertiefungseinheit zur Klärung der individuellen Mobilitätssituation,
und eine Hausaufgabeneinheit zur Selbstbeobachtung.
4. Modul 2 des verkehrspädagogischen Teils umfasst die Auswertung der Hausaufgaben, tatbezogene Einheiten zu Risikoverhalten und Unfallfolgen sowie eine Vertiefungseinheit zur individuellen Sicherheitsverantwortung.
5. Die Auswahl der tatbezogenen Einheiten nach den Absätzen 3 und 4 wird vom Seminarleiter in Abhängigkeit von den in den individuellen Fahrerkarrieren dargestellten Verkehrsverstößen vorgenommen.
Modul 2 des verkehrspädagogischen Teils darf frühestens eine Woche nach Abschluss von Modul 1 begonnen werden.