AUFBAUSEMINAR ASF
ASF
Bitte kontaktiere uns für die Anmeldung und um Termine zu vereinbaren per Telefon oder E-Mail.
FeV § 35 Nachschulungskurse
1. Die Nachschulung muss in Gruppen von mindestens sechs bis maximal zwölf Personen stattfinden. Sie umfasst einen Lehrgang mit vier Einheiten zu je 135 Minuten über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen. Pro Tag darf nur eine Einheit abgehalten werden. Zusätzlich muss zwischen der ersten und zweiten Einheit eine praktische Fahrübung erfolgen, die dazu dient, das Fahrverhalten des Teilnehmers zu beobachten. Diese Übung sollte in Gruppen von drei Personen durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit pro Teilnehmer mindestens 30 Minuten betragen muss. Dabei muss ein Fahrzeug genutzt werden, das den Vorgaben des Abschnitts 2.2 der Anlage 7 entspricht, abgesehen von der Anzahl der Türen. Jeder Teilnehmer der Fahrübung sollte nach Möglichkeit ein Fahrzeug der Klasse nutzen, in dem die Verkehrsverstöße, die zur Teilnahme an dem Seminar geführt haben, begangen wurden.
2. Die Kurse sollen die Verkehrsverstöße, die zur Anmeldung der Teilnehmer am Aufbauseminar geführt haben, und deren Ursachen behandeln. Daraus soll allgemein über die Herausforderungen und Probleme, die Fahranfänger erleben, diskutiert werden. Ziel ist es, durch Gruppendiskussionen, Beobachtungen während der Fahrübung, die Analyse schwieriger Verkehrssituationen und durch zusätzliche Informationsbereitstellung ein sicheres und umsichtiges Fahrverhalten zu fördern. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr verbessert, das Risikobewusstsein gestärkt und die Erkennung von Gefahrensituationen gefördert werden.
3. Die Regelungen für die Abhaltung von Einzelseminaren gemäß § 2b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes entsprechen den Absätzen 1 und 2, wobei die Gespräche in vier Einheiten von jeweils 60 Minuten stattfinden sollen.